Im Gemeinsamen Lernen profitieren alle voneinander,
denn jeder kann von jedem lernen
Mit Selbstverständlichkeit geschieht dies im Unterricht, so wird die soziale Kompetenz aller Kinder geschult und erweitert. Die Kinder erfahren und erleben, dass jeder von uns Stärken und Schwächen hat. Dadurch werden die Fähigkeiten zur Toleranz und Akzeptanz erworben und ausgebaut und für das Erwachsenenleben erhalten.
Rahmenbedingungen an der Grundschule Ehrentrup
Um allen Kindern das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen, sind personelle, sächliche und räumliche Rahmenbedingungen erforderlich.
Zum Team der Grundschulpädagogen der Grundschule Ehrentrup gehören auch die beiden Sonderpädagoginnen Frau Bollweg und Frau Sauerland.
Die sächlichen Rahmenbedingungen umfassen die Ausstattung der Klassen- und Differenzierungsräume, Förder- und Differenzierungsmaterialien sowie Literatur- und Informationsmaterial.
Die räumlichen Rahmenbedingungen werden den entsprechenden Anforderungen angepasst, um Differenzierungs-, Entspannungs- und Rückzugsecken zu schaffen.
Diagnostik
Bei Auffälligkeiten in der Entwicklung bei Schulanfängern können die Eltern einen Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)stellen. Dieses geschieht bei der zuständigen Grundschule. Stichtag für diese Anträge ist der 01. Dezember. Bei Schulkindern mit dem Verdacht auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erfolgt die Antragstellung in der Regel in Absprache mit der Schule.
Unterricht
Wir lernen so viel wie möglich gemeinsam.
Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen als heterogene Gruppe möglichst in allen Unterrichtsfächern zusammen. In den Klassen mit Gemeinsamen Lernen sollte eine ausreichende Doppelbesetzung durch einen Grundschullehrer und durch einen Sonderpädagogen insbesondere in Deutsch und Mathematik gewährleistet sein.
Die Unterrichtspraxis im Gemeinsamen Lernen ist gekennzeichnet durch offene und individuelle Unterrichtsformen wie:
Die Methodenvielfalt ermöglicht jedem Kind seinen individuellen Lernweg.
Leistungsbewertung
Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen und geistige Entwicklung bekommen ein Berichtszeugnis bis einschließlich Klasse 3. In der vierten Klasse erfolgt eine Benotung angelehnt an den Lernanforderungen der dritten Klasse, wenn die Note besser als ausreichend ist.
Kinder mit einem anderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden zielgleich beschult und bekommen ein Zeugnis auf dem der Förderschwerpunkt vermerkt ist.
Sonderpädagogische Förderung
Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene Schule, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist.
Bei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein individuelles Förderkonzept (Förderplan) erstellt, das mehrfach, mindestens jedoch halbjährlich überprüft und fortgeschrieben wird. In diesem werden die Ziele für einen vorgegebenen Zeitraum angegeben, verbunden mit den dazugehörenden Maßnahmen. Bis zum Halbjahresende überprüfen die Lehrer kontinuierlich die Notwendigkeit sonderpädagogischer Förderung.
Hierzu gibt es besondere Förderangebote:
Konzentrationsförderung nach Marburger Konzentrationstraining
psychomotorische Förderung
Sprachförderung
Regeln durch Spielen
Förderung der Feinmotorik und Wahrnehmung
Beratung
Alle Grundschullehrer haben die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Sonderpädagogin zu wenden und sich beraten zu lassen. Bei Bedarf kann die Sonderpädagogin auch in der Klasse hospitieren und mit dem Kind in Einzelsituation arbeiten, um sich ein Bild zu machen und dann besser beraten zu können.
Elternmitarbeit
Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens ist die Transparenz bei der Förderung der Kinder gegenüber den Eltern sehr wichtig. Die Beteiligung der Eltern am Förderprozess und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu allen Beteiligten bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Förderung. Dazu finden regelmäßige Telefonate und Gespräche zwischen Elternhaus und Schule statt.
Auch zum Übergang an die weiterführende Schule findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit den Eltern statt. Der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Lernen wird weiterhin berücksichtigt.